Kirchlich Heiraten ohne StandesamtBisher mussten sich Paare zunächst beim Standesamt das Ja-Wort geben, bevor sie kirchlich heiraten durften. Das wird bald anders; Ab 1. Januar 2009 ist die kirchliche Heirat auch ohne zivilrechtliche Eheschließung dank neuem Eherecht möglich.

Bald werden die standesamtliche und die kirchliche Eheschließung unabhängig voneinander möglich sein. Damit ist das Grundrecht für die Heirat grundlegend geändert worden. Das neu gestaltete Personenstandsgesetz macht’s möglich. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Das neue Recht erlaubt damit, kirchlich, aber nicht staatlich verheiratet zu sein. Das bedeutet eine erhebliche Veränderung; Bisher wurden Priester bestraft, wenn sie ein Paar vor der standesamtlichen Heirat in der Kirche trauten. Das wird nun möglich sein.
Wie finden Heiratswillige aus Stuttgart, München oder Hamburg das neue Gesetz? „Ich finde das klasse“, schreibt Simone aus Esslingen, „mein Verlobter und ich sind sehr christlich und uns ist die kirchliche Hochzeit viel wichtiger als die vorm Standesamt“.

Nachteile ergeben sich, wenn kirchlich Verheiratete Ansprüche wie Unterhalt, Erbrecht oder Steuerfreibeträge beanspruchen.